Schaufenster Nabburg

VIELEN DANK FÜR DIE ERFOLGREICHE MESSE - EINDRÜCKE GIBT'S IN UNSERER GALERIE

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ANGABEN ZUM STAND (Nordgauhalle NH)
ANGABEN ZUM STAND (Freifläche F)
Die Blöcke und deren Standorte können unter Ausstellungsplan eingesehen werden
WAS SIE BENÖTIGEN:
SOLLEN WERBEARTIKEL (Flyer, Plakate, Briefaufkleber) VOM SCHAUFENSTER GESTELLT WERDEN:

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Bedingungen

Ort, Dauer und Besuchszeit

Die Ausstellung findet auf dem Gelände der Nordgauhalle in Nabburg statt.
Ausstellungszeitraum ist der 04. Mai und 05. Mai 2024 jeweils von 10:00 – 18:00 Uhr.

Standmiete

Die Standmiete beträgt in der Nordgauhalle 25,00 €/m². für die Freifläche bis 100 m² 6,- €/m²,über 100 m² 5,- /m².

Stellwände werden vom Veranstalter montiert. Im Außengelände ist ein begrenzter Wasser- und Abwasseranschluss (auf Anfrage) möglich. Neben der Standmiete ist von jedem Messeteilnehmer (auch von „Untermietern“) ein Pauschalpreis von 60,- € zu entrichten. Hierin sind Stromanschluss und Inbetriebnahme bis 1,5 KW Lichtstrom (Starkstrom extra Kosten und nur auf Anfrage mind. 4 Wochen vorher schriftlich) und der Beitrag zur Gemeinschaftswerbung (Plakate, Flyer, Namensschilder, etc.) enthalten.

Werbeflächen

Über die Zulassung von Werbeflächen von Nichtausstellern innerhalb des Ausstellungsgeländes entscheidet die Ausstellungsleitung.
 

Zahlungsbedingungen

Die Rechnung über die gemietete Ausstellungsfläche einschließlich Nebenkosten ist bis zum 01.03.2024 ohne Abzug von Skonto zu begleichen.
Ist nach Fristablauf kein Zahlungseingang zu verzeichnen, ist mit dem Ausschluss von der Ausstellung zu rechnen.

Aufbau

Der Aufbau für die Ausstellung ist in den Messehallen und im Außenbereich ab Donnerstag, den 02.05.2024 ab 14:00 Uhr, möglich und muss bis Samstag, den 04.05.2024, 10:00 Uhr, abgeschlossen sein.

Der Fußboden und die vorgegebenen Platten zur Abtrennung der Stände dürfen weder tapeziert, gestrichen noch beschädigt werden. Installations- und Feuerschutzeinrichtungen müssen jederzeit zugänglich sein. Auflagen bezüglich der Standgestaltung, z.B. maximale Höhe des Standes (max. 3m)  bzw. von Werbematerial, bleiben der Ausstellungsleitung vorbehalten. Alles verwendete Materialmuss schwer entflammbar sein.

Aussteller auf dem Freigelände dürfen den Boden nur nach Rücksprache mit der Ausstellungsleitung für Befestigungen und gewisse Aufbauten angreifen. Für alle Schäden und ihre Folgen bei Beschädigungen haftet der Aussteller.

Abbau

Der Abbau muss bis spätestens Montag 06.05.2024, 12:00 Uhr beendet sein.
Die gemietete Fläche ist besenrein wieder zurückzugeben. Für sämtliche Schäden haftet der Aussteller.

Versicherung

Die Ausstellungsleitung schließt für die Dauer der Ausstellung eine entsprechende (Zusatz-)Versicherung ab.
Die Kosten werden vom Veranstalter übernommen.

Bewachung

Das Ausstellungsgelände wird in der Nacht durch einen vereinseigenen Wach- und Schließdienst bewacht. Die Bewachung beginnt am Freitag, den 03.05.2024 ab 22:00 Uhr und endet am Sonntag 05. 05. 2024, 9:00 Uhr. Die Kosten übernimmt der Veranstalter.

Hausordnung und Ausstellungsflächenreinigung

Die Ausstellungsleitung übt Hausrecht auf dem Ausstellungsgelände aus. Sie kann bei Bedarf eine Hausordnung erlassen.
Übernachtung auf dem Ausstellungsgelände ist untersagt. Die Aussteller reinigen ihre gemietete Fläche selbst.

Untermietung und Zulassung

Die Untermietung von Ständen ist untersagt. Über die Zulassung des Ausstellers entscheidet die Ausstellungsleitung.
Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt, noch zugesagt werden.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Amberg.

weitere Infos

Eine genehmigte „Marktfestsetzung“ für die Ausstellungszeit durch das Landratsamt Schwandorf liegt vor. Verkäufe dürfen in dieser Zeit durchgeführt werden. Die Ausstellungsleitung richtet ein Organisationsbüro im Foyer der Nordgauhalle ein, das zu den Öffnungszeiten besetzt ist. Begleitend zur Ausstellung wird eine Broschüre mit einer Liste aller Aussteller erstellt, aufgelegt und jedem Besucher mit der Eintrittskarte ausgehändigt. Rechtzeitig vor Messebeginn erhalten die örtlichen Printmedien vom Veranstalter ein Ausstellerverzeichnis. Zusätzliche, individuelle Werbung ist von den Ausstellern selbst zu organisieren.

Pkw-Anhänger der Aussteller sind im Verkehrsübungsgarten abzustellen!